Aviso Legal / Protección Jurídica
 

            JUAN JOSE CARREÑO MORENO, Rechtsanwalt der Anwaltskammer Valencia und Patentanwalt mit Kanzlei in 46002 VALENCIA, calle Játiva nº 4 – 1º - 1º,

 

E  R  K  L  Ä  R  T

 

            Dass ihm zur Untersuchung und Analyse die nachstehenden Anmeldungen für gewerbliche Schutzrechte von deren Inhaber Hr. Javier Ferrer Alós vorgelegt wurden:

 

-          Anmeldung Nr. 35.137 vom 18-8-1995 für „HIPERJUEGO ” EL GRAN JUEGO DE LA ASISTENCIA“.

-          Anmeldung Nr. 35.455 vom 30-8-1995 für „HIPERJUEGO ” EL GRAN JUEGO DE LA ASISTENCIA 2º Versión“.

-          Anmeldung Nr. 13.546 vom 19-5-2000 für „HIPERJUEGO ” COMPRAR Y JUGAR“.

-          Anmeldung Nr. 13.726 vom 16-6-2000 für „HIPERJUEGO ” COMPRAR Y PARTICIPAR“.

-          Anmeldung Nr. 14.248 vom 26-10-2000 für „PRESENTACION DE HIPERJUEGO”.

-          Anmeldung Nr. 14.953 vom 15-03-2001 für „PRESENTATION OF HIPERJUEGO” THE GREAT SHOPPING GAME ”.

-          Anmeldung Nr. 15.030 vom 06-04-2001 für „HIPERJUEGO” LE GRAND JEU DES ACHATS. ACHETER ET JOUER ”.

-          Anmeldung Nr. 15.078 vom 20-04-2001 für „HIPERJUEGO ” IL GRAN GIOCO DELL ACQUISTO ”.

-          Anmeldung Nr. 15.167 vom 10-05-2001 für „HIPERJUEGO ” O GRANDE JOGO DA COMPRA. COMPRAR E JOGAR ”.

-          Anmeldung Nr. 15.168 vom 10-05-2001 für „TEXTOS PUBLICITARIOS HIPERJUEGO : FOLLETO, CATALOGO, DISTINTIVO Y NORMAS ”.

-          Anmeldung Nr. 15.169 vom 10-05-2001 für „HIPERJUEGO ” DAS GROSSARTIGE EINKAUFSSPIEL. KAUFEN UND SPIELEN ”.

-          Anmeldung Nr. 15.248 vom 29-05-2001 für „HIPERJUEGO. ADAPTACIÓN EN EL SECTOR SERVICIOS. INTRODUCCION.

-          Anmeldung Nr. 15.285 vom 1-06-2001 für „HIPERJUEGO. LA TARJETA PRE-PAGO EN TELEFONIA. ESTUDIO PRELIMINAR DE ADAPTACION”

-          Anmeldung Nr. 15.380, vom 21-06-2001 für “ HIPERJUEGO. ADAPTACION AL SECTOR DE LA TELEVISION POR CABLE. INTRODUCCION”

-          Anmeldung Nr. 15.787, vom 19-09-2001 für , “ VENTAJAS COMPETITIVAS CON HIPERJUEGO. PRIMER SISTEMA DE FIDELIZACION LIMBICA - WETTBEWERBSVORTEILE MIT HIPER-JUEGO

-          Anmeldung Nr. 15.905, vom 16-10-2001 für “ HIPERJUEGO. LA COMIDA RAPIDA – PIZZAS, HAMBURGUESAS Y BOCADILLOS: COMER y JUGAR”

-          Anmeldung Nr. 15.974 / 75 / 76, vom 20-10-2001 für “HIPER-JUEGO. LA DISTRIBUCION: CENTROS COMERCIALES, GRANDES ALMACENES, HIPERMERCADOS, SUPERMERCADOS Y ASOCIACIONES DE COMERCIANTES” -” HIPER-JUEGO. LAS PETROLERAS: LA FIDELIZACION EN LAS EE.SS. VIAJAR Y JUGAR” - “HIPER-JUEGO. LAS CADENAS DE HOTELES. INTRODUCCION. DESCANSAR Y JUGAR”

-         Anmeldung Nr. 16.216, vom 28-12-2001 für “ANALISIS COMBINATORIO Y PROBABILISTICO DE LAS APUESTAS DE LOTERIAS Y QUINIELAS DE FUTBOL SEGÚN EL MODELO DE FIDELIZACION DE HIPER-JUEGO” -”ESTUDIO DE IMPLANTACION Y GESTION EXTERNALIZADA DEL SISTEMA DE FIDELIZACION HIPER-JUEGO EN UN OPERADOR”

-          Anmeldung Nr. V-127-02 vom 21-01-2002 für “HIPER-JUEGO. CINES. INTRODUCCION - LA EMOCION DEL CINE”

 

 

 

            Nach Untersuchung der im vorherigen Punkt genannten gewerblichen Schutzrechte und der diesen beigefügten zusätzlichen Unterlagen teilt der Unterzeichnete in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt und Patentanwalt und unter Berücksichtigung seiner Erfahrung Folgendes mit:

 

 

I - Jede einzelne der genannten Anmeldungen wurde beim zuständigen Amt für gewerbliche Schutzrechte am jeweils angegebenen Datum eingereicht, wodurch die gesetzlichen Erfordernisse und Vorschriften erfüllt sind, die von den die Anmeldung und Bearbeitung gewerblicher Schutzrechte regelnden Sondergesetzen und Internationalen Vereinbarungen verlangt werden.

 

 

II - Der Inhaber der erwähnten Werke ist ebenfalls Inhaber verschiedener, beim Spanischen Patentamt ordnungsgemäß eingetragener Marken, die den Namen der Werke schützen. Sie sind gegenwärtig erteilt und hinsichtlich der Zahlung der Gebühren auf dem aktuellen Stand.

 

 

III - Das Amt für gewerbliche Schutzrechte hat jeweils nach Prüfung der vom Urheber (Hr. Javier Ferrer Alós) eingetragenen Anmeldungen durch ein von seinen Fachleuten ausgestelltes, positiv beschiedenes juristisches Gutachten dem Urheber das Recht auf ausschließliche und ausschließende Verwertung seiner Originalerfindung zuerkannt.

 

            Gemäß den Ausführungen des vorhergehenden Abschnitts hat das Amt für gewerbliche Schutzrechte die kreative Originalarbeit des Urhebers anerkannt und ihm das Exklusivrecht gewährt, sein Werk auf der ganzen Welt zu verwerten.

 

 

IV – Die Gültigkeit der Rechte des Urhebers erstreckt sich auf dessen ganzes Leben, und nach dessen Tod werden seine Erben diese Rechte aufgrund der Einsetzung von Todes wegen 60 Jahre lang innehaben.

 

 

V – Während der Gültigkeit der Rechte, die das Gesetz den Urhebern als Anerkennung ihrer Originalschöpfung gewährt, ist der Urheber die einzige legitimierte Person, die sein Werk verwerten darf oder die gegebenenfalls dritte, natürliche oder juristische Personen mit den entsprechenden Überlassungsverträgen für die gesetzlich gewährten Rechte oder durch Benutzungsverträge zur Verwertung berechtigen kann.

 

            Die Überlassung von Rechten, die der Urheber bewilligen darf, ist in keiner Weise, weder zeitlich noch örtlich, eingeschränkt, und er darf Rechte als Exklusivrechte oder Nichtexklusivrechte, für ein bestimmtes Gebiet innerhalb eines Staates (zum Beispiel eine autonome Region) oder für ein ganzes Land abtreten.

 

 

 

 

VI – Bei einem beliebigen Plagiat oder einer Nachahmung, also einem Eingriff in die Rechte ohne ausdrückliches Einverständnis des Urhebers, sind im Gesetz die zivil- und strafrechtlichen Handlungen vorgesehen, die der Urheber zur Verteidigung seiner rechtmäßigen Interessen einlegen kann.

 

 

VII – Die Werke, die dieser Untersuchung zugrunde liegen, sind ein Modell zur Kundenbindung, und ihre Kreativität und Originalität beruht auf den Preisen, die der Verbraucher für seine Treue erzielen kann. Vor 1995, dem Jahr der ersten vom Urheber vorgenommenen Anmeldung, war auf der ganzen Welt kein System wie das in den Werken beschriebene bekannt, und zwar nicht, weil der Urheber die Kundenbindung erfunden hätte. Das Originelle, Kreative und Neuartige dieser Idee ist das System der Preise, die der Verbraucher erzielen kann.

 

 

VIII – Wegen der Eigenschaften, Spezifikationen und Tatsachen der analysierten Werke kann das dort vorgeschlagene System in einem beliebigen Gebiet, sowohl lokal als auch im gesamten Staatsgebiet, eingesetzt werden.

 

            Aufgrund der oben stehenden Ausführungen ist der Unterzeichnete der Ansicht, dass die Werke, die dieser Untersuchung zugrunde liegen, unabhängig von den Rechten, die dem Urheber zustehen und die in diesem Gutachten zusammengefasst wurden, eine äußerst neuartige und kreative Art und Weise der Stammkundengewinnung darstellen und dass ihrer Entwicklung und Anwendung keine Grenzen gesetzt sind.

 

 

 

In Valencia, den zweiundzwanzigsten Januar zweitausendundzwei

 

 

                                                            Gez..  Juan Jose Carreño Moreno

                                                            Rechtsanwalt und Patentanwalt

 

 

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